Über die Online-Kontaktplattform der Agentur ist es nun möglich, einen Termin für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gemäß Artikel 124 des Ausländergesetzes zu beantragen. Dieser rechtliche und verfahrenstechnische Mechanismus ist ausschließlich für ausländische Kleinkinder oder Minderjährige bestimmt, die auf portugiesischem Staatsgebiet geboren wurden, sofern sie Kinder von Ausländern sind, die bereits einen gültigen Aufenthaltstitel im Land besitzen.

Um das Verfahren einzuleiten, müssen die Antragsteller auf das offizielle Portal zugreifen und das elektronische Formular einreichen, wobei sie unter der Art des Themas die Kategorie "Aufenthaltsgenehmigung" und anschließend die spezielle Option für die Terminvereinbarung für in Portugal geborene Minderjährige auswählen. Die AIMA weist darauf hin, dass beim Ausfüllen der digitalen Felder alle eingegebenen Daten strikt mit denen des ausländischen Minderjährigen übereinstimmen müssen, da der Minderjährige der eigentliche Inhaber des betreffenden Rechts ist. Das System erfordert für jedes Kind, das diese Kriterien erfüllt, einen separaten, individuellen Antrag.

Die Genehmigung des Ernennungsantrags ist streng an die Vorlage einer Reihe obligatorischer Dokumente in digitalem Format geknüpft. Besonders wichtig ist die Geburtsurkunde des Kindes bzw. des Minderjährigen, die von den zuständigen portugiesischen Standesämtern ausgestellt sein muss. Darüber hinaus müssen die Eltern lesbare, eingescannte Kopien des Reisepasses des Elternteils, dessen Status regularisiert wird, des gültigen Aufenthaltstitels dieses Elternteils und, falls für die Familiensituation zutreffend, des Aufenthaltstitels des anderen Elternteils beifügen.

Gemäß dem durch das Gesetz Nr. 23/2007 geschaffenen Rechtsrahmen setzt die Gewährung dieses Rechts voraus, dass sich mindestens ein Elternteil rechtmäßig in Portugal aufhält. Die Gesetzgebung sieht außerdem eine strenge Frist für die Einreichung der Absichtserklärung vor, die maximal sechs Monate ab dem Datum der Geburtsregistrierung des Kindes betragen darf.

Die Einwanderungsbehörde warnt die Antragsteller eindringlich und weist darauf hin, dass jedes Formular, das außerhalb dieses Zeitrahmens eingereicht wird oder das Mängel in den beigefügten obligatorischen Unterlagen aufweist, von den Behörden automatisch und summarisch abgelehnt wird.