„Die geltenden Rechtsvorschriften sind eindeutig: Strände sind öffentliche Räume und stehen zur freien Nutzung zur Verfügung“, erklärt DECO PROteste in einer Stellungnahme und fügt hinzu, dass „die Konzessionsbereiche lediglich den Flächen entsprechen, die für den Betrieb von Stranddienstleistungen genehmigt sind.“
Die Verbraucherschutzorganisation erklärt, dass diese Klarstellung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem Zweifel hinsichtlich der Nutzung von Stränden aufgekommen sind und Strandbesucher widersprüchliche Informationen darüber melden, wo sie Handtücher, Sonnenschirme oder andere Ausrüstung aufstellen dürfen.
„Verbraucher sollten ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten kennen. In Portugal gibt es keine Privatstrände, und der Zugang zum öffentlichen Meeresgebiet darf nicht behindert werden. Gleichzeitig ist es unerlässlich, die Sicherheits- und Mitbenutzungsregeln zu beachten, die gewährleisten, dass jeder die Strände sicher genießen kann“, weist DECO PROteste hin.
In der Mitteilung erinnert die Organisation zudem daran, dass das Abspielen von Musik über tragbare Lautsprecher, das andere Nutzer stört, zu Geldstrafen zwischen 200 € und 4.000 € führen kann, während die Ausübung sportlicher Aktivitäten außerhalb der dafür zugelassenen Bereiche oder das Mitbringen von Tieren an Stränden, an denen diese nicht erlaubt sind, mit Geldstrafen von bis zu 550 € geahndet werden kann.
Darüber hinaus kann das Befahren oder Parken von Kraftfahrzeugen an Stränden, in Dünen oder an Steilküsten außerhalb der dafür zugelassenen Bereiche zu Geldstrafen zwischen 250 € und 2.500 € führen.
„Bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Zugang, der Nutzung des Strandbereichs, der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften oder Verhaltensweisen, die andere Nutzer stören, sollten Verbraucher die Situation der Wasserschutzpolizei melden oder die vor Ort anwesenden Rettungsschwimmer um Hilfe bitten“, rät der Verband.
Zitate des Ministers
Vor einer Woche erklärte der Umweltminister, dass der Strandsand frei zugänglich sei, außer in Konzessionsbereichen und Sicherheitszonen, und wies darauf hin, dass es Aufgabe der Gemeinden sei, diese Bereiche festzulegen und Strandpläne zu veröffentlichen.
Die Äußerungen des Ministers folgten auf eine technische Klarstellung der portugiesischen Umweltbehörde (APA) bezüglich der Nutzung von nicht konzessionierten Bereichen an Badestränden, wonach Badegäste Sonnenschirme vor Strandkonzessionen aufstellen dürfen, bei denen es sich um privat genutzte Bereiche handelt, die weder 30 % der nutzbaren Strandfläche noch 50 % der Strandfront überschreiten dürfen.
Umweltverband
In ihrer Klarstellung bekräftigt die APA (portugiesische Umweltbehörde), dass „Strände in Portugal öffentliche Räume mit freiem Zugang sind“, und erklärt, dass die geltenden Küstenzonenmanagementpläne (POOC) und die Vorschriften zur Verwaltung von Meerstränden Grenzen für die Nutzung von Stränden durch Strandausstattungsbetriebe festlegen.
Der portugiesische Verband der Strandkonzessionäre (FPCP) versicherte seinerseits, dass die geltenden Rechtsvorschriften angewendet werden, äußerte jedoch Zweifel an der Anwendung der Vorschriften zur Kennzeichnung von Sonnenschirmbereichen im Sand.









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