Laut einer heute im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Meer müssen Schiffe mit einer Lizenz für Reusen, Käfigfallen oder Speerfischerei, die ihre Fangtätigkeit einstellen wollen, die Generaldirektion für Naturressourcen, Sicherheit und maritime Dienste(DGRM) darüber informieren.

Die erste beginnt am 17. Juli und dauert bis zum 15. August für das Gebiet zwischen der Nordgrenze des Landes und dem Breitengrad, der durch die südliche Grenze des Zuständigkeitsbereichs des Kapitänsamtes von Figueira da Foz verläuft.

Für das Gebiet zwischen dem Breitengrad, der durch die südliche Grenze des Verwaltungsbezirks Figueira da Foz verläuft, und der nördlichen Grenze des Verwaltungsbezirks Sines dauert die Schonzeit vom 16. August bis zum 14. September.

Südlich des Kapitänsbezirks Sines ist die Schonzeit für den Tintenfischfang vom 15. September bis zum 14. Oktober.

Während dieses Zeitraums sind der Fang, die Aufbewahrung an Bord und das Abladen für den Verkauf von Gemeinem Tintenfisch (Octopus vulgaris) verboten, und alle gefangenen Exemplare müssen unverzüglich ins Meer zurückgeworfen werden.

Schiffe, die von diesem Verbot betroffen sind und ihre Fangtätigkeit einstellen wollen, müssen dies der DGRM per E-Mail an mail.df@dgrm.pt mitteilen, und ihre Fanglizenzen werden für die betreffenden 30 Tage ausgesetzt.

In der Verordnung heißt es, dass Schiffe unter außergewöhnlichen Umständen, die mit der Fahrt zur Werft zusammenhängen, auslaufen dürfen, sofern sie die DGRM mindestens drei Tage vor Beginn der Fahrt informieren.