In einer auf der Website veröffentlichten Mitteilung erklärt die Steuer- und Zollbehörde(AT), dass ausländische Bürger zwei Möglichkeiten haben, den Antrag einzureichen: digital über den E-Schalter oder persönlich nach vorheriger Anmeldung.
Da sich ausländische Staatsbürger noch nicht im Steuerportal authentifizieren können, um den Antrag am E-Schalter einzureichen, muss diese Aufgabe von einem gesetzlichen Vertreter des neuen Wohnsitzes übernommen werden, d. h. von einer Person, die über eine Vollmacht verfügt, die sie dazu ermächtigt. Bei dieser Person kann es sich um einen Rechtsanwalt oder Notar handeln, wobei die Vollmachten nicht notariell beglaubigt werden müssen.
Damit der Bevollmächtigte mit dem Antrag fortfahren kann, gehen Sie einfach zum E-Schalter und klicken Sie auf "Neue Frage registrieren". Im Feld "Steuer oder Bereich" wählen Sie die vorletzte Zeile mit der Bezeichnung "Registrierung des Steuerpflichtigen". Im Feld "Art der Frage" wählen Sie die Option: "Identifizieren". Schließlich wählen Sie im Feld "Frage" die fünfte Option aus, wo es heißt: "Atrib/Alter CNPJ-Singulares".
Von dort aus wird der Antrag gestellt und die erforderlichen Unterlagen werden beigefügt.
Laut einem vom AT veröffentlichten Informationsblatt sind drei Nachweise erforderlich: eine Kopie des "zivilen Ausweises, d. h. des Reisepasses des zu registrierenden Bürgers", das "Dokument mit der Angabe der Adresse im Ausland, sofern diese nicht im Ausweis angegeben ist" und der "zivile Ausweis des gesetzlichen Vertreters und die erforderliche Vollmacht". Das Steuerportal ermöglicht es Ihnen, die verschiedenen Dokumente in einem einzigen Dokument zusammenzufassen.
Alternativ dazu muss jeder, der diese Verfahren persönlich in einem Finanzamt oder einem Bürgerladen erledigen möchte, vorher einen Termin vereinbaren, der auf der Website des Finanzamts oder durch einen Anruf bei der AT erfolgen kann. Auf der Website wird der Antrag auf der Seite "Kontakte" gestellt, und es ist nicht erforderlich, sich persönlich auf dem Portal zu authentifizieren; um einen Termin telefonisch zu vereinbaren, müssen Sie die Nummer 217 206 707 wählen.
Ein Merkblatt mit weiteren Einzelheiten - auf Portugiesisch, Englisch und Französisch - über die Vorgehensweise der Bürger ist auf der AT-Website veröffentlicht. Darin erklärt das Finanzamt, dass diese Hilfsmittel, die sich an ausländische Bürger richten, die Qualität der vom Finanzamt erbrachten Dienstleistungen "erleichtern" sollen.
Nach Angaben des Finanzamts ist die Eintragung als Steuerzahler "für alle Bürger obligatorisch, egal ob sie Staatsangehörige oder Ausländer, ansässig oder nicht ansässig sind, die nach dem Gesetz steuerliche Pflichten zu erfüllen haben oder ihre Rechte beim Finanzamt wahrnehmen wollen".
Der Erhalt einer NIF ist "eine wesentliche Voraussetzung für viele alltägliche Aktivitäten, nicht nur im Zusammenhang mit Steuern, sondern auch im Zusammenhang mit Beschäftigung, Verträgen, der Eröffnung von Bankkonten und der Sozialversicherung", heißt es im AT.