In einer Erklärung sagte das Innenministerium, dass die Flugverkehrsbeschränkungen bis zum 16. März bestehen bleiben und dass Flüge von und nach Brasilien und dem Vereinigten Königreich ausgesetzt sind.

Flüge, nach oder vom portugiesischen Festland, in und aus Ländern, die zur Europäischen Union gehören und Ländern, die mit dem Schengen-Raum assoziiert sind, sind erlaubt.

Gleichzeitig sind "ausschließlich notwendige" Reisen in und aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören oder die nicht mit dem Schengen-Raum assoziiert sind, sowie die Unterstützung der Rückkehr von Staatsangehörigen oder Personen, die sich rechtmäßig in Portugal aufhalten, genehmigt.

Passagiere, mit Ausnahme von Kindern, die noch nicht 2 Jahre alt sind, müssen den Nachweis eines RT-PCR-Tests vorlegen, der 72 Stunden vor der Abreise zum Screening auf eine SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt wurde, mit negativem Ergebnis.

Nach Angaben des Ministeriums für Innere Verwaltung ist das Boarding auch für Staatsangehörige von Drittländern mit legalem Wohnsitz im Staatsgebiet erlaubt.

Die Regierung erlaubt auch Flüge für die Repatriierung ausländischer Bürger, die sich auf dem portugiesischen Festland befinden.

Bürger aus Ländern, deren Inzidenzrate gleich oder größer als 500 Fälle pro 100 Tausend Einwohner ist, müssen neben der Vorlage des Tests eine prophylaktische Isolationszeit von 14 Tagen einhalten, "außer bei wesentlichen Reisen, deren Aufenthaltsdauer im nationalen Territorium, bescheinigt durch ein Rückflugticket, 48 Stunden nicht überschreitet", so die Regierung.