In dem Dekret, das vom Minister für Staat, Wirtschaft und digitalen Wandel, Pedro Siza Vieira, und der Ministerin für Gesundheit, Marta Temido, unterzeichnet wurde und in einer Beilage zum Amtsblatt (DR) erschien, gibt die Regierung an, dass "der Prozentsatz des Gewinns bei der Vermarktung, im Groß- und Einzelhandel, von medizinischen Geräten und persönlichen Schutzausrüstungen, die im Anhang des Gesetzesdekrets Nr. 14-E/2020 vom 13. April aufgeführt sind, sowie von Ethylalkohol und Hautdesinfektionsgel auf Alkoholbasis, auf maximal 15 Prozent begrenzt ist.

Parallel dazu wird der "Gewinnanteil bei der Vermarktung, im Groß- und Einzelhandel, von Schnelltests für SARS CoV-2 für Laien (Autotests), mit CE-Kennzeichnung oder mit Ausnahmegenehmigung durch Infarmed" auf "maximal 15 Prozent" begrenzt.

Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

"In Anbetracht der Tatsache, dass der allgemeine Zugang zu Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung sowie zu Ethylalkohol und Hautdesinfektionsgel auf Alkoholbasis sowie zu Schnelltests für SARS CoV-2 für Laien (Selbsttests) mit CE-Kennzeichnung oder mit einer von Infarmed erteilten Ausnahmegenehmigung weiterhin sichergestellt werden muss, ist es wichtig, dass diese Waren den Verbrauchern zu fairen und nicht spekulativen Preisen zur Verfügung stehen", erklären die Behörden in dem Erlass.

Die Regierung erinnert auch daran, dass wir mit dem "Gesetzesdekret Nr. 14-F/2020 vom 13. April den Artikel 32-B zum oben genannten Gesetzesdekret Nr. 10-A/2020 vom 13. März hinzugefügt haben, der dem für die Wirtschaft zuständigen Regierungsmitglied zusammen mit dem für den sektoralen Bereich zuständigen Regierungsmitglied die Befugnis gibt, die zur Eindämmung und Begrenzung des Marktes notwendigen Ausnahmemaßnahmen zu bestimmen, einschließlich der Möglichkeit der Begrenzung der maximalen Gewinnspannen.

Das Gesetz besagte auch, mit der Verordnung 4699/2020 vom 18. April, "diese außergewöhnlichen Maßnahmen zu bestimmen, in Bezug auf den Prozentsatz des Gewinns im Groß- und Einzelhandelsvertrieb von medizinischen Geräten und persönlicher Schutzausrüstung, sowie Ethylalkohol und Hautdesinfektionsgel auf Alkoholbasis, um sicherzustellen, dass diese Waren den Verbrauchern zu fairen und nicht spekulativen Preisen zur Verfügung stehen, für die Zeit, in der der Ausnahmezustand in Kraft war.

Die Aufsichtsbehörden erinnerten daran, dass die erlebte epidemiologische Situation "die fortgesetzte Anwendung außergewöhnlicher und dringender Maßnahmen erfordert, einschließlich Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Waren, die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit wesentlich sind.