Die Richter entschieden, einen Elektriker aus Figueira da Foz freizusprechen, der beschuldigt wurde, illegale Fernsehboxen installiert zu haben, sowie die 37 angeblichen Kunden dieses angeblich illegalen Dienstes, wobei sie feststellten, dass zu keinem Zeitpunkt bewiesen wurde, dass der Hauptangeklagte irgendetwas aus dieser Tätigkeit erhalten hatte.

In Bezug auf die 37 angeblichen Kunden des Dienstes vertrat das Gericht von Coimbra die Auffassung, dass es sich nicht um eine Straftat des unrechtmäßigen Zugangs handele, da nicht feststehe, dass einer der Angeklagten in das Computersystem des Betreibers NOS eingedrungen sei.

In Bezug auf den Hauptangeklagten vertrat das Gericht von Coimbra die Auffassung, dass er wegen keiner der ihm vorgeworfenen Straftaten des Computerbetrugs verurteilt werden könne, da nicht bewiesen sei, dass die von ihm geschaffenen Vorrichtungen (die durchaus "handgemacht" seien) Telekommunikationsdienste beeinträchtigten oder veränderten.

Was die 38 Straftaten der Herstellung und des Verkaufs illegaler Vorrichtungen betrifft, so wurde ebenfalls nicht bewiesen, dass der Angeklagte eine finanzielle Entschädigung gefordert hat.

Das Gericht von Coimbra wies auch die Schadensersatzklage der NOS ab, da es "keinen Nachweis" gab, dass dem Betreiber ein Schaden entstanden ist, und es auch nicht bewiesen wurde, dass einer der Angeklagten einen Vertrag mit der NOS ohne das vom Hauptangeklagten gelieferte und installierte System geschlossen hätte.