Ein Gericht in Las Vegas in den Vereinigten Staaten hat die Forderung von Kathryn Mayorga nach Millionen Dollar Schadenersatz von Fußballer Cristiano Ronaldo in einem Fall von angeblicher Vergewaltigung im Jahr 2009 abgewiesen.

Kathryn Mayorga, die den portugiesischen Nationalspieler beschuldigte, sie in einem Hotel in Las Vegas vergewaltigt zu haben, erhielt im August 2010 in einem vertraulichen Vergleich 375.000 Dollar (354.664 Euro), verlangte dann aber eine weitere Entschädigung von 25 Millionen Dollar (23,6 Millionen Euro).

Derselbe Richter befand auch, dass der Anwalt der Klägerin, Leslie Mark Stovall, in dem Fall "bösgläubiges Verhalten" an den Tag gelegt hatte, wie der für den Fall zuständige Richter Daniel Albregts im vergangenen Jahr argumentiert hatte.

Die Richter warfen dem Anwalt von Kathryn Mayorga vor, sich zu Unrecht auf gestohlene vertrauliche Dokumente gestützt zu haben, die die Kommunikation zwischen Ronaldo und seinen Anwälten belegen.

Am Freitag schrieb Richter Dorsey in einem 42-seitigen Bericht, dass die Abweisung eines Falles, der keine Chance auf Wiederaufnahme hat, "eine schwere Sanktion ist", dass aber das Verhalten des Anwalts des Klägers dem Fall geschadet habe und daher nicht fair behandelt werden könne.

"Die fortgesetzte Verwendung dieser Dokumente war 'bösgläubig', und behauptete, dass eine Rüge von Mayorgas Anwalt nicht ausreiche, weil ihr Inhalt dazu verwendet wurde, die Grundlage der Klage zu fabrizieren, und entschied daher für 'strenge Sanktionen' ", berichtete Richterin Jennifer Dorsey.

In ähnlicher Weise schrieb Richter Daniel Albregts, der die Abweisung der Klage empfahl, 2021 in einem 23-seitigen Bericht an Richterin Jennifer Dorsey, der ebenfalls von der AP zitiert wurde: "Mayorgas Fall wegen des Fehlverhaltens ihres Anwalts abzulehnen, ist eine schwierige Konsequenz."

"Aber es ist leider die einzige angemessene Sanktion, um die Integrität des Gerichtsverfahrens zu gewährleisten", fügte er hinzu und argumentierte, dass "Stovall in böser Absicht zum Nachteil seiner Mandantin und seines Berufsstandes gehandelt hat".

Albregts merkte in seinem Bericht an, dass das Gericht keine Entscheidung darüber getroffen hat, ob Ronaldo ein Verbrechen begangen hat und keine Beweise dafür gefunden hat, dass seine Anwälte Mayorga eingeschüchtert oder die Strafverfolgung behindert haben", als das ehemalige Model die strafrechtlichen Anklagen fallen ließ und den vertraulichen Vergleich über 375.000 Dollar im August 2010 akzeptierte.

Die Nachricht von dieser finanziellen Einigung wurde vom deutschen Medienmagazin Der Spiegel in einem 2017 veröffentlichten Artikel mit dem Titel "Cristiano Ronaldos Geheimnis" veröffentlicht, der sich auf Dokumente stützt, die von der digitalen Plattform "Football Leaks" stammen.

Für Daniel Albregts machten die vom Spiegel veröffentlichten Nachrichten deutlich, "dass diese Dokumente privilegierte Kommunikation (...) zwischen Ronaldos europäischen und US-amerikanischen Anwälten über den Deal enthielten".

Er vertrat die Ansicht, dass Stovall "in böser Absicht gehandelt hat, als er die 'Football Leaks'-Dokumente anforderte, erhielt und verwendete, um Mayorgas Fall voranzutreiben".

Albregts wies auch das Argument von Stovall zurück, dass die Verwendung der Dokumente gerechtfertigt sei, da der Anwalt sie nicht gestohlen habe und er nicht beweisen könne, dass sie gestohlen wurden.

Der Richter empfahl in seinem Bericht, auch Stovalls Behauptung zurückzuweisen, dass Mayorga aufgrund ihrer Lernschwierigkeiten als Kind und des Drucks von Ronaldos Vertretern nicht in der Lage gewesen sei, die Vertraulichkeitsvereinbarung im Jahr 2010 zu unterzeichnen.

Für Albregts "würde Mayorgas Fall gegen Ronaldo wahrscheinlich nicht existieren, wenn Stovall die 'Football Leaks'-Dokumente nicht angefordert hätte" und Mayorgas Wissen über den Inhalt der Dokumente "kann nicht rückgängig gemacht werden", berichtete der Richter letztes Jahr.

Das US-Berufungsgericht des 9. Bezirks in San Francisco entschied Anfang des Jahres, dass es Jennifer Dorsey obliegt, über diese Frage zu entscheiden.