Die Änderungen betreffen die Fluggäste direkt in wichtigen Situationen, wie z. B. beim Handgepäck und beim Transport von Flüssigkeiten, zwei der Bereiche, die an den Sicherheitskontrollstellen die meisten Fragen und Konflikte verursachen. Und obwohl genaue prozentuale Wachstumsdaten nicht veröffentlicht wurden, hat das Suchvolumen für "neue Handgepäckregeln" auf Plattformen wie Google Trends erheblich zugenommen, was laut AirHelp das Interesse und die Besorgnis der Reisenden widerspiegelt, zu verstehen, wie diese Änderungen sie betreffen.

Flüssigkeiten

Eine der größten Änderungen betrifft den Transport von Flüssigkeiten. Kürzlich kündigte die Europäische Kommission die Installation neuer Scanner an den Flughäfen der Europäischen Union an, die die Mitnahme von Flüssigkeiten mit einem Volumen von mehr als 100 ml im Handgepäck ermöglichen. Diese Technologie ist bereits in etwa 700 Scannern in 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union implementiert oder befindet sich in der Einführungsphase. Auf Flughäfen wie Madrid, Mailand, Amsterdam und Berlin ist es nun möglich, Behältnisse mit bis zu zwei Litern Inhalt mitzunehmen, ohne sie an der Sicherheitskontrolle einsammeln zu müssen. In Portugal ist Lissabon einer der Flughäfen, die diese neue Technologie erhalten werden, und sie wird derzeit installiert.

In den Terminals, die noch nicht über diese Technologie verfügen, gilt weiterhin die herkömmliche Beschränkung für die Mitnahme von Behältern bis zu 100 ml und maximal 1 Liter insgesamt.

Handgepäck

Was das Handgepäck betrifft, so zielt der neue Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments darauf ab, das Recht der Fluggäste anzuerkennen, ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand oder ein Handgepäckstück (40 × 30 × 15 cm) und ein persönliches Accessoire mit einer Gesamtgröße von bis zu 100 cm und 7 kg mit an Bord zu nehmen. Ziel ist es, die Größe des Handgepäcks zu standardisieren, um Verwirrung und unerwartete Kosten an den Flugsteigen zu vermeiden. Der Vorschlag geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück, wonach für das Handgepäck keine zusätzlichen Kosten anfallen dürfen, solange es sich an vernünftige Grenzen hält.

In diesem Zusammenhang betont AirHelp, dass Handgepäck "ein grundlegendes Passagierrecht ist und nicht zu einer Quelle missbräuchlicher Aufschläge durch Fluggesellschaften werden darf".

"Die neuen Flughafenregeln sollen die Sicherheit erleichtern und die Erfahrung der Passagiere verbessern, aber sie sollten niemals als Vorwand für Fluggesellschaften dienen, unangemessene Gebühren zu erheben. Die Erhebung von Gebühren für Handgepäck ist eine missbräuchliche Praxis und illegal", sagt Pedro Miguel Madaleno, ein auf Fluggastrechte spezialisierter Rechtsanwalt und Vertreter von AirHelp in Portugal.

Wesentliche Gegenstände

Zusätzlich zum Gepäck sind bestimmte wichtige Gegenstände durch Vorschriften geschützt und können ohne zusätzliche Kosten befördert werden. So dürfen beispielsweise für die Mitnahme von Kinderwagen und/oder Rollstühlen für Personen mit eingeschränkter Mobilität keine zusätzlichen Kosten für den Fluggast anfallen. Auch für die Mitnahme eines Rucksacks mit lebenswichtigen Babyartikeln (Muttermilch, Windeln, Fläschchen, Nahrung usw.) darf keine Gebühr erhoben werden, selbst wenn der Fluggast nicht für den Platz bezahlt. Dasselbe gilt für einen Erste-Hilfe-Kasten mit Medikamenten, Sauerstoff, elektronischen Geräten usw., wenn der Fluggast durch ein ärztliches Attest nachweisen kann, dass er ihn mit sich führen muss.

"Das Ziel muss klar sein: ein einfacheres und transparenteres Reiseerlebnis, bei dem Sicherheit und der Schutz der Passagierrechte Hand in Hand gehen", schließt AirHelp.