Laut dem heute im Amtsblatt veröffentlichten Dekret wird der Wert der Familienleistungen um 2,2 Prozent erhöht, was "der durchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) der letzten 12 Monate, ohne Wohnung, bezogen auf den Monat Dezember 2025" entspricht.
Die Aktualisierung betrifft nicht nur die Familienbeihilfe für Kinder und Jugendliche, sondern auch die Familienbeihilfe für Schwangere und die Bestattungsbeihilfe und aktualisiert die Werte für den Behindertenbonus, die Beihilfe für die Unterstützung durch eine dritte Person sowie die Erhöhungen für Alleinerziehende und die Werte für größere Familien.
Bei der Familienbeihilfe erhöht sich der Betrag für Familien in der niedrigsten Einkommensklasse um 4,11 € und steigt von 186,87 € auf 190,98 € pro Monat für Kinder bis zu drei Jahren.
Für Kinder, die älter als drei Jahre sind, erhöht sich der Betrag für Familien in der niedrigsten Einkommensgruppe um 1,62 €, d. h. von 73,51 € auf 75,13 € pro Monat.
Das Schwangerschaftsgeld für Familien der untersten Einkommensgruppe steigt um 4,11 Euro von 186,87 Euro auf 190,98 Euro pro Monat.
"Der Betrag des Bestattungsgeldes (...) beträgt 268,57 € und entspricht 50 % des Sozialhilfeindexes (IAS)", heißt es in dem Erlass.
Was die Leistungen bei Invalidität und Pflegebedürftigkeit betrifft, so erhöht sich der Betrag der Invaliditätszulage für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre auf 74,19 €, für Jugendliche über 14 Jahre auf 108,06 € und für Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren auf 144,63 €.
Die Beihilfe für die Unterstützung durch eine dritte Person steigt um 2,78 € auf 128,24 € pro Monat.
Diese Änderungen treten am 6. Januar in Kraft, gelten aber rückwirkend bis Januar 2026.






