Erstens betrifft das Problem die unterlassene Mitteilung über die Umsetzung der Richtlinie 2024/1233 zur einheitlichen Änderung, die den Rahmen der Europäischen Union (EU) für die Arbeitsmigration stärkt, indem sie die Zulassung und den Verbleib von Arbeitnehmern aus Drittstaaten erleichtert.
Die neuen Vorschriften verkürzen die Entscheidungsfrist für Anträge auf eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auf 90 Tage und ermöglichen es Nicht-EU-Bürgern, Anträge sowohl aus dem Ausland als auch – sofern sie über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen – aus den Mitgliedstaaten selbst zu stellen.
Die Umsetzungsfrist endete am 21. Mai, und Portugal hat nun zwei Monate Zeit, um über die in der Zwischenzeit erzielten Fortschritte zu berichten.
Die Richtlinie über die kombinierte Genehmigung stärkt den Schutz vor Ausbeutung, indem sie das Recht auf Arbeitgeberwechsel verankert und Überwachungsmaßnahmen, Inspektionen, Beschwerdemechanismen, Rechtsbehelfe sowie Sanktionen vorschreibt.
Was die Richtlinie 2024/1346 über Aufnahmebedingungen betrifft, so hätte Portugal bis zum 12. Juni die Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht abschließen müssen, die sicherstellen, dass alle EU-Länder angemessene und vergleichbare Lebensbedingungen für Personen gewährleisten, die internationalen Schutz beantragen.
Diese Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten zudem Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Aufnahmesysteme ein und führt Vorschriften zur Verhinderung und Abschreckung unerlaubter Sekundärmigrationen ein, einschließlich Maßnahmen zum Abbau von Ungleichheiten zwischen den Systemen der Mitgliedstaaten.
Die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Richtlinie ist nach Ansicht der Europäischen Kommission von grundlegender Bedeutung für die Gewährleistung von Rechtssicherheit und das ordnungsgemäße Funktionieren des Migrations- und Asylsystems; sie räumt der Regierung eine Frist von zwei Monaten zur Stellungnahme ein.








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