Rita Alarcão Júdice beteiligte sich an der Parlamentsdebatte über das von der Regierung vorgeschlagene Gesetz, mit dem die Kennzeichnung von Schnellbooten über vier Meter vorgeschrieben und Verstöße mit bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft werden sollen, um den Drogenhandel zu bekämpfen.
"Signifikante Zunahme"
In ihrer Eröffnungsrede erklärte die Justizministerin, dass "seit 2020 die Aufdeckung und Beschlagnahmung von Schnellbooten und halbstarren Booten in Portugal deutlich zugenommen hat" und dass es immer häufiger vorkomme, dass diese Schnellboote von kriminellen Drogenhandelsorganisationen genutzt würden.
"Außerdem hat Spanien den Einsatz dieser Boote verboten, was mit der Verlagerung der Drogenhandelsrouten an die portugiesische Küste zusammenfällt", warnte Rita Alarcão Júdice und fügte hinzu, dass diese Boote "ein schnelles Eindringen in das nationale Hoheitsgebiet und auch eine schnelle Flucht ermöglichen."
Von Seiten der Partei wollte Chega wissen, ob mit der Verabschiedung dieses Gesetzesvorschlags die Ressourcen der Behörden zur Durchsetzung der Gesetze aufgestockt werden, woraufhin der Justizminister erklärte, eine Aufstockung der Ressourcen sei nicht notwendig.
PS, Livre und PCP kritisierten zwar nicht den Inhalt des von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurfs, wiesen aber darauf hin, dass eine breitere Debatte über die Änderungen im Bereich des Strafrechts sinnvoll wäre.
Das vorgeschlagene Gesetz zur Regelung der Benutzung von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC) wurde am 7. August vom Ministerrat gebilligt und am 13. August der Versammlung der Republik vorgelegt, nachdem es heute von den Abgeordneten diskutiert wurde.
Das Gesetz sieht dieselbe Strafe von einem bis vier Jahren Gefängnis für jeden vor, der Schnellboote transportiert, einführt oder ausführt" oder sie benutzt, um ohne Genehmigung der Steuer- und Zollbehörde in das nationale Hoheitsgebiet einzufahren oder es zu verlassen".
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Pläne für den Bau oder die Änderung von Schnellbooten bei der Generaldirektion für natürliche Ressourcen, Sicherheit und maritime Dienste eingereicht werden müssen.
Wer dies unterlässt, wird mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft, ebenso wie Besatzungsmitglieder, die mehr Treibstoff als erlaubt in einem Schnellboot mitführen oder Vorrichtungen wie Farbe oder elektronische Geräte verwenden, um ihre Schiffe vor der Radarerfassung zu verbergen.
Mit diesem Vorschlag soll die derzeitige Regelung geändert werden, die 1990 eingeführt wurde und lediglich die Vorschriften für den Betrieb dieser Schnellboote festlegt. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften wird mit Geldstrafen geahndet, die für Privatpersonen auf bis zu 25.000 Euro und für Unternehmen auf bis zu 100.000 Euro erhöht wurden.





