Das Gesetz, das die Strafen für das Verbrechen der Aneignung von Immobilien erhöht und auch schnellere Verfahrensmechanismen zur Wiedererlangung illegal besetzter Immobilien einführt, tritt an diesem Dienstag in Kraft. Mit dem neuen Gesetz wird eine Reihe von Änderungen am Strafgesetzbuch und an der Strafprozessordnung vorgenommen, um den strafrechtlichen Schutz von illegal besetzten Immobilien zu verstärken. "Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der wachsenden Besorgnis über das Eindringen in und den Missbrauch von öffentlichem und privatem Eigentum und soll eine schnellere und wirksamere Reaktion der Behörden gewährleisten", heißt es in der Verordnung, die am Montag im Amtsblatt der Union veröffentlicht wurde und über die ECO berichtet.

Mit dem Dekret wird Artikel 215 des Strafgesetzbuches überarbeitet, wobei die Strafen erhöht und die Situationen, die als Verbrechen gelten können, erweitert werden. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 240 Tagen wird nun bestraft, wer in das Eigentum einer anderen Person eindringt oder es besetzt, um Rechte auszuüben, die nicht durch Gesetz, Gerichtsbeschluss oder Verwaltungsakt anerkannt sind. Die Strafe wird auf drei Jahre erhöht, wenn Gewalt angewendet wird, ernsthafte Drohungen ausgesprochen werden oder wenn das Eigentum für den ständigen Wohnsitz des Eigentümers bestimmt ist.

In Fällen, in denen die illegale Beschäftigung beruflich oder zu Erwerbszwecken ausgeübt wird, sieht das Gesetz Haftstrafen zwischen einem und vier Jahren vor. Das Dekret sieht auch Strafen für denjenigen vor, der unter Anwendung von Gewalt oder ernsthaften Drohungen Wasser umleitet oder staut, um einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen.

Das Gesetz sieht auch Mechanismen vor, mit denen die Rückgabe von Eigentum an seine Eigentümer beschleunigt werden soll. Der neue § 8 des Artikels 200 der Strafprozessordnung ermöglicht es dem Richter, den Angeklagten zur sofortigen Rückgabe des Eigentums anzuweisen, wenn stichhaltige Beweise für die Straftat und das Eigentum des Klägers am Eigentum vorliegen.

Das Gesetz enthält auch eine besondere Bestimmung für Immobilien im öffentlichen Wohnungsbestand. In diesen Fällen muss die zuständige Behörde die sozioökonomischen Bedingungen der Bewohner beurteilen und gegebenenfalls die in den Rechtsvorschriften vorgesehenen sozialen oder wohnungsbezogenen Unterstützungsmechanismen aktivieren. Auf die Einreichung einer Beschwerde kann verzichtet werden, wenn die Wohnung freiwillig geräumt wird.

Mit diesen Änderungen wollen Regierung und Parlament "den Anliegen der Eigentümer und der lokalen Behörden Rechnung tragen, indem sie den rechtlichen Schutz des Eigentums verstärken und Verfahrensmechanismen einführen, die darauf abzielen, langwierige Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren und die Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit zu beschleunigen."