Bei einer Sitzung in Brüssel gab dieser parlamentarische Ausschuss mit 43 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und einer Enthaltung grünes Licht für seine Verhandlungsposition zur Einführung des digitalen Euro im Rahmen des sogenannten Pakets zur einheitlichen digitalen Währung, das drei Gesetzesinitiativen umfasst.
„Es ist ein historischer Tag für Europa“, sagte die Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Aurore Lalucq, nach der Abstimmung.
Digitaler Euro
In einer veröffentlichten Erklärung argumentiert das Europäische Parlament, dass der digitale Euro ein „sicheres, privates und kostenloses“ Zahlungsmittel sein sollte, das sowohl online als auch offline verfügbar ist und Bürgern und Unternehmen „eine private, sichere und innovative Zahlungsmöglichkeit“ bietet, während gleichzeitig die Abhängigkeit der Europäischen Union von externen Anbietern verringert wird.
Der digitale Euro wird als Mittel zur Stärkung der finanziellen Souveränität der EU angesehen, das durch eine europäische öffentliche Alternative für digitale Zahlungen die Abhängigkeit von internationalen Zahlungsnetzwerken – wie den amerikanischen Unternehmen Visa und Mastercard – verringert.
Ausgabe durch die EZB
Was die Funktionsweise betrifft, sieht der Text vor, dass der digitale Euro von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgegeben wird und über ein kontobasiertes System für Online-Zahlungen funktioniert, während Offline-Transaktionen direkt zwischen lokalen Geräten ohne Internetverbindung durchgeführt werden können.
Der Datenschutz stellt ein zentrales Element des Vorschlags dar; die Europaabgeordneten schlagen fortschrittliche Technologien vor, die es ermöglichen, Transaktionen zu validieren, ohne personenbezogene Daten offenzulegen.
Mengenbeschränkungen
Das Europäische Parlament schlägt zudem Obergrenzen für den Betrag an digitalen Euro vor, den jeder Bürger halten darf, um negative Auswirkungen auf das Bankensystem und die Finanzstabilität zu vermeiden.
Die Europaabgeordneten wollen, dass diese Obergrenzen von der Europäischen Kommission auf der Grundlage von Empfehlungen der EZB festgelegt und regelmäßig überprüft werden.
Unternehmen wiederum dürfen keine dauerhaften Guthaben in digitalen Euro vorhalten, außer um eingegangene Zahlungen für bis zu 24 Stunden zu sammeln.
Praktische Anwendung
Was die praktische Anwendung betrifft, werden die meisten Unternehmen verpflichtet sein, Zahlungen in digitalem Euro anzunehmen, wobei Ausnahmen für Selbstständige und Kleinstunternehmen vorgesehen sind, die keine anderen digitalen Zahlungsmethoden akzeptieren.
Grundlegende Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Euro, darunter die Kontoeröffnung, die Vermögensverwaltung und die Bereitstellung von Zahlungsinstrumenten, sollten für die Nutzer kostenlos sein.
Nach der Zustimmung folgt die Verabschiedung im Plenum des Europäischen Parlaments, gefolgt von Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten (im Rat der Europäischen Union), bevor die Rechtsvorschrift endgültig verabschiedet wird.







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