Nach dem Gerichtsurteil wird der 19-jährige João Carreira seine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für nicht vorbestrafte Personen verbüßen.

Trotz der Verurteilung zu weniger als fünf Jahren Haft und der damit verbundenen Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, war sich das Gericht darüber im Klaren, dass "weder die Gemeinschaft bereit ist, den Angeklagten wieder aufzunehmen", noch João Carreira "bereit ist, in ein Leben außerhalb des Gefängnisses zurückzukehren", so dass die Gefährlichkeit des Angeklagten das Richterkollektiv veranlasste, die Strafe nicht auszusetzen.

In seinem Urteil vertrat das Richterkollegium unter dem Vorsitz von Nuno Costa die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die dem Angeklagten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen terroristischen Straftaten nicht erfüllt waren, ebenso wenig wie der vom Staatsanwalt in den Schlussplädoyers geforderte Straftatbestand der Ausbildung für terroristische Zwecke.

Auf diese Weise wurde der Angeklagte von den beiden terroristischen Straftaten, die ihm vom MP vorgeworfen wurden, freigesprochen.

Am Ende der Sitzung zeigte sich Jorge Pracana, der Verteidiger des Angeklagten, zufrieden mit dem Urteil des Gerichts, das den schwerwiegendsten Vorwurf der Staatsanwaltschaft, nämlich den des Terrorismus, zurückgewiesen hatte, und äußerte sich besorgt über den "Zustand der psychischen Gesundheit in Portugal", sowohl in den "öffentlichen Krankenhäusern" als auch in den "Gefängnisanstalten", in denen João Carreira nun seine Strafe verbüßen wird.

"Im Februar sagte er, dass dieser Fall in die Geschichte eingehen werde und dass es sich bei diesem Fall sicherlich nicht um Terrorismus handele. Die Gerechtigkeit hat ihren Lauf genommen und die Entscheidung ist eine Entscheidung, die wir voll und ganz unterstützen", betonte er.