Mit der neuen Verordnung werden in Gemeinden mit erhöhtem Siedlungsdruck Eingrenzungsgebiete auf der Grundlage der Anzahl der für Dauerwohnungen oder langfristige Mietverhältnisse verfügbaren Wohnungen und der für die lokale Unterbringung (AL) verfügbaren Einrichtungen festgelegt.

Anhand desselben Verhältnisses bestimmt die Verordnung auch die Schaffung von "nachhaltigen AL-Wachstumsgebieten".

Gebiete mit einem Druckverhältnis von 15 % oder mehr gelten als "Eindämmungsgebiete", während Gebiete mit einem Druckverhältnis von weniger als 15 % als "nachhaltige Wachstumsgebiete" gelten.

Gebiete erklärt

In der Verordnung werden daher die Gemeinden Vitória (mit einem Verhältnis von 60,5 %), São Nicolau (48,3 %), Sé (44,1 %), Santo Ildefonso (38,3 %) und Miragaia (21,8 %) als Eindämmungsgebiete festgelegt.

Im historischen Zentrum von Porto gilt im Sinne der Verordnung nur die Gemeinde Cedofeita als "nachhaltiges Wachstumsgebiet". In dieser Gemeinde beträgt das Verhältnis zwischen der Zahl der AL und der Dauerwohnungen oder langfristigen Mietverträgen 9,8 %.

Zu den "Gebieten mit nachhaltigem Wachstum" gehören auch die Gemeinden Aldoar (0,3%), Bonfim (8,1%), Campanhã (1%), Foz do Douro (2,6%), Lordelo do Ouro (1,1%), Massarelos (7,1%), Paranhos (1%), Nevogilde (1%) und Ramalde (0,6%).

Die Errichtung neuer AL in Sperrgebieten kann jedoch "ausnahmsweise" genehmigt werden, wenn es sich um städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit neuen oder zu erhaltenden Gebäuden handelt, die die Gemeinde als "von besonderem Interesse für die Stadt" betrachtet.

Die Verordnung legt auch als Ausnahme städtebauliche Maßnahmen fest, die "den Straßenhandel fördern", und zwar durch die Zuweisung unabhängiger Einheiten, die mindestens 60 % des Erdgeschosses der Gebäude einnehmen, "wobei 20 % der verbleibenden Fläche für Wohnungen genutzt werden, die über einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren zugänglich sind".

Zu den Ausnahmen zählt die Verordnung auch Anträge, die darauf abzielen, Gebäude, die seit mehr als drei Jahren vollständig leer stehen, ganz oder teilweise zu belegen.

Die Schaffung der neuen Verordnung begann am 2. November 2022 und rechtfertigte die Aussetzung neuer AL-Registrierungen in den Gemeinden des historischen Zentrums und Bonfim, die bis zum 27. April in Kraft war, dem Tag, an dem die Stadtverordnetenversammlung von Porto über die Verordnung beriet.