Die Anzahl der Ärzte im Ruhestand, die in diesem Jahr in den Gesundheitseinrichtungen und -diensten, die in den SNS integriert sind, arbeiten können, basiert auf dem Vorschlag der Exekutivdirektion des Nationalen Gesundheitsdienstes, gemäß dem Dekret, das am Dienstag, den 27. Januar, in Kraft tritt.

"Trotz der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die medizinischen Humanressourcen im Nationalen Gesundheitsdienst (SNS) aufzuwerten und zu stärken, insbesondere durch die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und die Einstellung neuer Fachkräfte, bleiben strukturelle Zwänge bestehen, die die Reaktionsfähigkeit der Gesundheitseinrichtungen und -dienste weiterhin beeinflussen", so die Regierung in dem Erlass.

Unter diesen Zwängen hebt die Regierung "in besonderem Maße" die derzeitige Konfiguration der medizinischen Demographie hervor, die durch eine hohe Anzahl von Pensionierungen gekennzeichnet ist, ein Trend, der "in den kommenden Jahren anhalten wird, mit besonderen Auswirkungen auf den Bereich der Allgemein- und Familienmedizin, einem Grundpfeiler des SNS".

Die Regierung warnt, dass diese Tatsache "eine direkte Auswirkung auf die Reaktionsfähigkeit der primären Gesundheitsversorgung hat und die territorialen Ungleichheiten verschärfen und den effektiven und rechtzeitigen Zugang der Bevölkerung zur Gesundheitsversorgung gefährden kann".

Angesichts dieses Szenarios müsse "der Staat außergewöhnliche, verantwortungsvolle und sozial gerechte Lösungen finden, die die Kontinuität und Qualität der Versorgung sicherstellen und gleichzeitig das öffentliche Interesse wahren".

In diesem Zusammenhang erklärt die Regierung, dass sie in ihrem Programm "die Verpflichtung eingegangen ist, das SNS zu stärken und Ungleichheiten beim Zugang zur Gesundheit zu bekämpfen, wobei sie ausdrücklich die Notwendigkeit anerkennt, die gesammelte Erfahrung von Ärzten im Ruhestand, die den Wunsch äußern, weiterhin im SNS zu arbeiten und ihr Wissen und ihre Kompetenz in den Dienst der Bevölkerung zu stellen, zu schätzen und zu mobilisieren".

In diesem Zusammenhang hat die Exekutive beschlossen, die Gültigkeit des Gesetzesdekrets aus dem Jahr 2010 in seiner derzeitigen Fassung bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern, in dem die Regelung für die Ausübung öffentlicher Aufgaben oder die Erbringung von bezahlter Arbeit durch Ärzte im Ruhestand in Gesundheitseinrichtungen und -diensten festgelegt ist.

Im Jahr 2026 dürfen dem Erlass zufolge bis zu 1.111 Ärzte im Ruhestand in Gesundheitseinrichtungen und -diensten arbeiten, die in das SNS integriert sind, unabhängig von ihrer Rechtsnatur.