Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 6 % für bestimmte Wohnbau- und Renovierungsprojekte im Zusammenhang mit dauerhaftem Wohnraum oder langfristigen Mietwohnungsprogrammen.
Dem Gesetzesdekret zufolge gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für qualifizierte Projekte, die zwischen dem 25. September 2025 und Ende 2029 in Angriff genommen werden, wobei die Maßnahme effektiv im Juli 2026 in Kraft tritt. Die Regierung hat außerdem gestattet, dass der ermäßigte Satz rückwirkend ab Januar dieses Jahres durch eine Vereinbarung zwischen Käufern und Bauunternehmen angewendet werden kann.
Die neuen Vorschriften gelten sowohl für Häuser, die für den Dauerwohnsitz gebaut werden, als auch für Immobilien, die langfristig vermietet werden.
Nach den Rechtsvorschriften verlieren Käufer, die den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Anspruch nehmen, die Immobilie aber später nicht als Hauptwohnsitz nutzen, nicht den Mehrwertsteuervorteil selbst. Sie müssen jedoch mit einer zusätzlichen Erhöhung der IMT-Grunderwerbssteuer um 10 % rechnen.
Bei Mietwohnungen müssen die Vermieter die Immobilien in den ersten fünf Jahren nach Fertigstellung mindestens 36 Monate lang für die Vermietung zur Verfügung stellen. Auch die Mietpreise müssen innerhalb der von der Regierung festgelegten Grenzen bleiben.
Das Paket enthält auch steuerliche Anreize zur Förderung von Mietwohnungen mit moderaten Mieten, einschließlich eines reduzierten IRS-Steuersatzes von 10 % auf qualifizierte Mieteinnahmen bis Ende des Jahres 2029.
Darüber hinaus können Kapitalgewinne, die in Mietwohnungen reinvestiert werden, unter bestimmten Bedingungen von der IRS-Besteuerung befreit werden, während Investmentfonds, die sich auf den mäßigen Mietwohnungsbau konzentrieren, durch den neuen Rahmen zusätzlichen rechtlichen Schutz erhalten.







