"Der durchschnittliche Gebäudewert pro Quadratmeter wird für die Zwecke von Artikel 39 des kommunalen Grundsteuergesetzes, das im Jahr 2026 in Kraft treten soll, auf 570 Euro festgelegt", heißt es in dem im Diário da República (Amtsblatt) veröffentlichten Erlass.
Die im KAG festgelegten Regeln besagen, dass "der Basiswert von Gebäuden (Vc) dem durchschnittlichen Gebäudewert pro Quadratmeter entspricht, zuzüglich des Wertes pro Quadratmeter des Grundstücks des Gebäudes, der auf 25 % dieses Wertes festgelegt ist". Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Gebäudewertes werden insbesondere "die direkten und indirekten Kosten berücksichtigt, die bei der Errichtung des Gebäudes anfallen, wie z. B. Material-, Arbeits-, Ausrüstungs-, Verwaltungs-, Energie-, Kommunikations- und sonstige Verbrauchskosten."
Der Preis pro Quadratmeter Bauwerk ist eines der Elemente, die die Berechnungsformel für das städtische Immobilienbewertungssystem und folglich die Bestimmung des steuerpflichtigen Marktwerts (VTP) bilden, auf den der KAG-Satz angewendet wird.
Obwohl er eines der Elemente ist, die zur Bestimmung des VHP von Immobilien beitragen, wird dieser Preis nicht automatisch angewandt, sondern nur bei Neubauten oder bei Immobilien, die verändert oder umgebaut werden, oder nach einer neuen Bewertung.
Der Preis pro Quadratmeter für die Bestimmung des Basiswerts von bebauten Grundstücken hat sich geändert. In den Jahren 2003 und 2004 wurde er auf 600 € festgesetzt, 2005 stieg er auf 612,5 € und 2006 auf 615 € - ein Wert, der bis 2008 beibehalten wurde.
Dann, im Jahr 2009, fiel er aufgrund der bereits spürbaren Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf 609 Euro. Ein Jahr später sank er erneut, und zwar auf 603 Euro, ein Niveau, auf dem er bis 2018 eingefroren blieb, bevor er 2019 auf 615 Euro anstieg, ein Wert, der bis 2021 Bestand hatte. Im Jahr 2022 stieg er auf 640 € und im darauf folgenden Jahr auf 665 €, wo er bis zu diesem Jahr blieb.







