Die CMVM, die portugiesische Wertpapieraufsichtsbehörde, wird für die Durchsetzung der Vorschriften zuständig sein, sobald die portugiesische Regierung das Gesetz zur Geschlechterparität in börsennotierten Unternehmen überarbeitet hat. Damit werden die bereits geltenden Vorschriften zur Vielfalt in den Vorständen laut ECO News um ein formelles Sanktionssystem ergänzt.
Das derzeitige Gesetz ist seit 2017 in Kraft und soll sicherstellen, dass mindestens 33,3 Prozent der Mitglieder in Führungs- und Aufsichtsgremien dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören.
Strengere Auswahlverfahren
Gemäß dem dem Parlament vorgelegten Entwurf müssen börsennotierte Unternehmen, die die Mindestquote von 33,3 Prozent für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht erreichen, bei Neubesetzungen strengere Auswahlverfahren befolgen.
Die Unternehmen werden verpflichtet sein, vordefinierte Kriterien wie Eignung, Kompetenz und berufliche Leistung anzuwenden, wobei die Messgrößen klar, objektiv und neutral sein und ohne Diskriminierung angewendet werden müssen.
Gleichwertige Kandidaten
Bei gleicher Qualifikation sollte laut ECO News dem unterrepräsentierten Geschlecht der Vorzug gegeben werden. Nur bei Vorliegen rechtlich schwerwiegender Gründe darf ein Unternehmen einen anderen Kandidaten auswählen.
Sollte ein börsennotiertes Unternehmen diese Vorschriften nicht einhalten, drohen ihm gemäß dem portugiesischen Wertpapiergesetz Geldstrafen in Höhe von 12.500 bis 2,5 Millionen Euro.
Einnahmen aus Bußgeldern
Der Vorschlag sieht neue jährliche Berichtspflichten für alle börsennotierten Unternehmen vor, die der CMVM die Anzahl und den prozentualen Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen offenlegen müssen. Wird die Schwelle von 33,3 Prozent – sofern zutreffend – nicht erreicht, müssen sie die Gründe dafür darlegen und Maßnahmen zur Behebung des Missstands darlegen. Die Nichtvorlage oder Nichtveröffentlichung solcher Berichte könnte Geldbußen zwischen 5.000 € und 1 Million € nach sich ziehen.
Der Entwurf sieht zudem eine Änderung der Verteilung der Bußgeldeinnahmen vor, wobei alle Erlöse aus den neuen Bußgeldern vollständig in den Staatshaushalt fließen sollen. Derzeit werden diese zwischen der Kommission für Staatsbürgerschaft und Gleichstellung der Geschlechter, der CMVM und dem Staat aufgeteilt.









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