Die An- und Abflugkontrollgebühr ist für die Durchführung der Flugverkehrskontrolle im Anflug und auf dem Flugplatz, einschließlich des Einsatzes von Funkhilfen bei Start und Landung, durch NAV Portugal zu entrichten. Sie wird pro Tonne des maximalen Startgewichts festgelegt.
Ab dem nächsten Jahr werden die Fluggesellschaften eine Einheitsgebühr von 171,57 € zahlen, 8,27 € mehr als die für 2023 festgelegten 163,30 €. Diese Erhöhung unterbricht eine Reihe von Kostensenkungen, durch die die Gebühr von 180,70 € im Jahr 2023 auf 163,30 € im vergangenen Jahr gesenkt wurde.
Die Gebühr gilt für Dienstleistungen auf den Flughäfen von Lissabon, Porto, Faro, Madeira, Porto Santo, Santa Maria, Ponta Delgada, Horta und Flores sowie auf dem städtischen Flugplatz von Cascais.
Bis zur Veröffentlichung spezifischer Rechtsvorschriften erfolgt die Festlegung und Festsetzung der An- und Abfluggebühren durch ein Dekret des für den Verkehrsbereich zuständigen Regierungsmitglieds nach Stellungnahme der nationalen Zivilluftfahrtbehörde(ANAC).
Die von der ANA zu erhebenden Gebühren sind ebenfalls bereits festgelegt worden. Die ANAC (Nationale Zivilluftfahrtbehörde) teilte am 19. Dezember mit, dass sie beschlossen habe, den Tarifvorschlag des Konzessionärs für die Flughäfen Porto und Faro zu genehmigen, der "im Allgemeinen eine durchschnittliche Erhöhung der regulierten Gebühren um 2,40 %" für diese beiden Infrastrukturen bedeute. Auf dem Flughafen Lissabon werden die regulierten Entgelte im Durchschnitt um etwa 0,65 % angehoben.
Die ANAC beschloss, die vorgeschlagenen Anpassungen der PMR-Gebühr (für Dienstleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität), der Sicherheitsgebühr und der Landegebühr nicht zu genehmigen.







